Donnerstag, 4. Oktober 2012

Gemeinderatsmehrheit will keinen Bürgerentscheid!



Pressemitteilung der Bürgerinitiative
nach dem Debakel im Gemeinderat
vom 26. September 2012

Die Bürgerinitiative Breitwiesen kritisierte bei ihren jüngsten Beratungen mit deutlichen Worten die Mitglieder und Fraktionen des Gemeinderats, die durch ihr Abstimmungsverhalten den Bürgerentscheid zum Scheitern brachten. „Mit der Ablehnung des Bürgerentscheids wurde ein Scherbenhaufen hinterlassen. Das war eine schallende Ohrfeige für die vorher vom gleichen Gemeinderat fest versprochene Bürgerbeteiligung. Die Gräben zwischen großen Teilen der Bürgerschaft und Gemeinderat wurden noch weiter aufgerissen“, stellte Ingrid Hagenbruch von der Initiative  fest. Man müsse fast schon von Realitätsverlust sprechen, wenn jetzt aus den drei großen Fraktionen heraus öffentlich versucht werde, der Initiative die Verantwortung für das Scheitern anzuhängen. „Wir halten fest: Keine der drei alternativen Formulierungen für einen Bürgerentscheid kam bei den Abstimmungen auch nur in die Nähe der erforderlichen 2/3-Mehrheit. Nicht einmal die einfache Mehrheit von 20 Stimmen wurde von einer der Varianten erreicht“, betonte Elisabeth Kramer. Das spreche für sich. Auch die von  CDU, SPD und FW angeblich favorisierte Abstimmungsvariante „C 3“ bekam keine Mehrheit, obwohl dies der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag gewesen sei. „Das ist der deutliche Beweis dafür, dass die Mehrheit des Gemeinderats überhaupt keinen Bürgerentscheid wollte, egal welche Formulierung dafür gewählt worden wäre“.
Der nächste Schritt der Bürgerinitiative ergebe sich zwangsläufig aus dieser Analyse. „Aus der bisherigen Untätigkeitsklage wird nun eine Klage auf Zulassung unseres Bürgerbegehrens. Das sind wir den über 4.600 Bürgerinnen und Bürgern, die das Begehren unterschrieben haben, schuldig“, sagte der Vertrauensmann des Begehrens Fritz Pfrang. Die rechtlichen Schritte gegen den ablehnenden Beschluss des Gemeinderats würden nun unverzüglich auf den Weg gebracht. „Wir sind überzeugt, dieses Verfahren erfolgreich zu beenden. Die Rechtsprechung des obersten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg schließt ein Bürgerbegehren in einem so frühen Stadium wie bei der Änderung des Flächennutzungsplans keineswegs aus. Gerade das aber hat der Gemeinderat fahrlässig in seiner ablehnenden Entscheidung vom 26.9. behauptet“, ergänzte Andrea Reister mit juristischer Fachkenntnis. Die Initiative bedauerte aber, dass nun der Gerichtsweg eingeschlagen werden muss: „Das hätte sich diese Stadt leicht ersparen können mit einem der drei am vergangenen Mittwoch noch offenen Wege. Da aber keiner davon gewollt war, wird sich nun die Entscheidung über den Flächennutzungsplan hinziehen“, betonte Susanne Tröscher. Die Initiative erwarte in dieser Situation, dass die Stadtverwaltung vor einem rechtskräftigen Urteil keinerlei weiteren Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplans vollzieht. „Das Verfahren muss jetzt ruhen, bis die Gerichte gesprochen haben. Das ist übliches Verwaltungshandeln, das verlangt einfach das Fairplay in solchen Situationen“, erinnert die Initiative an selbstverständliche Gepflogenheiten in solchen Fällen. Man erwarte hier ein eindeutiges Signal der Verwaltung.
Weiterhin hat die Initiative „merkwürdige Reaktionen und Äußerungen bei den Fraktionen registriert, die das Debakel in der letzten Gemeinderatssitzung verursacht haben.“ Da werde unter anderem über eine versuchte Einflussnahme im Vorfeld der Entscheidung schwadroniert. „Dem angeblichen Druck, dem einzelne Gemeinderäte ausgesetzt gewesen sein sollen, hätten sie leicht abschütteln können, indem sie einfach zu ihren früheren Versprechungen gestanden hätten. Immerhin“, so die Initiative nicht ohne Sarkasmus, „hat die SPD durch ihren Antrag auf geheime Abstimmung versucht, ihre bürgerfeindliche Haltung zu verbergen.“ Dabei war der Wortlaut der konsensualen Fragestellung, die trotz des Auftrags aus dem Ausschuss schließlich so wenige Stimmen bekam, ein Wortlaut gewesen, der vom Oberbürgermeister selbst formuliert worden war. „Ihn nun im Regen stehen zu lassen und ihn nun der Klage auszusetzen, das ist die gemeinsame Leistung der größeren Fraktionen“ stellt die Initiative dazu fest.
Und noch eines wird von der BI betont: „Während es immer  hieß, dass nur eine gewerbliche Nutzung der Breitwiesen zum Schutz des Hammelsbrunnen führen kann, wollen wir aus dieser engen Alternative herausführen: Es gibt durchaus weitere Möglichkeiten, und es wird Zeit, sie zu diskutieren. Da kann es um andere Gebiete gehen oder auch um den Verzicht auf weitere Expansion unsere bebauten Flächen. Wie dies auch im Bürgergutachten gefordert war,“ mahnt die Bürgerinitiative zum Abschluss ihrer Pressemitteilung.